Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FokusWerke – Müller und Cabello Pompa GbR
Bodmanstr. 4 · 87435 Kempten
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Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Müller und Cabello Pompa GbR, handelnd unter der Marke FokusWerke, Bodmanstr. 4, 87435 Kempten (nachfolgend „FokusWerke“), gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Website-Erstellung, Landingpage-Entwicklung, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Website-Betreuung, technische Wartung, Beratung sowie damit verbundene digitale Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FokusWerke stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie wirksam in die jeweiligen Verträge einbezogen werden.
(5) Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) FokusWerke erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites
- Erstellung und Optimierung von Landingpages
- Webdesign und Responsive Design
- Technische Umsetzung mithilfe von Website-Baukästen und Content-Management-Systemen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Einrichtung von Kontaktformularen und technischen Integrationen
- Website-Wartung, Pflege und Betreuung
- Beratung zur digitalen Außendarstellung und Online-Kundengewinnung
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Leistungsvereinbarung.
(3) Soweit FokusWerke die Erstellung einer funktionsfähigen Website oder eines sonstigen bestimmten Arbeitsergebnisses schuldet, richtet sich die Leistung nach den für Werkverträge geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei reinen Beratungs-, Betreuungs- oder Optimierungsleistungen kann es sich um Dienstleistungen handeln.
(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Website-Besuchern, Kundenanfragen, Verkäufen, Suchmaschinenplatzierungen oder Umsätzen, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(5) FokusWerke ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
(6) Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, insbesondere zusätzliche Unterseiten, nachträgliche Designänderungen, neue Funktionen oder zusätzliche Integrationen, können gesondert berechnet
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von FokusWerke sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung von FokusWerke zustande.
(3) Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung und die Fertigstellungstermine haben. FokusWerke informiert den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den dadurch entstehenden Mehraufwand.
§ 4 Preise und Vergütung
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für einmalige Projektleistungen gilt der im jeweiligen Angebot vereinbarte Festpreis oder das vereinbarte Abrechnungsmodell nach Aufwand.
(3) Laufende Leistungen wie Website-Betreuung, Wartung, technische Pflege oder SEO-Betreuung werden entsprechend der vereinbarten monatlichen Vergütung abgerechnet.
(4) Externe Kosten, insbesondere für Domains, Hosting, Website-Baukästen, kostenpflichtige Plugins, Bildmaterial, Schriftarten oder sonstige Drittanbieter-Dienste, sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich festgelegt wurde.
(5) Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach gesonderter Vereinbarung vergütet.
(6) Mehraufwand, der durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Bereitstellung erforderlicher Inhalte und Informationen durch den Kunden entsteht, kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
(7) Bei laufenden Betreuungsverträgen kann FokusWerke die Vergütung einmal jährlich um bis zu 5 % anpassen, sofern dies durch gestiegene Personal-, Lizenz-, Infrastruktur- oder Betriebskosten sachlich gerechtfertigt ist. Kostensenkungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform angekündigt. Bei einer Erhöhung hat der Kunde das Recht, den betroffenen laufenden Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei einmaligen Website-Projekten ist FokusWerke berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Projektpreises bei Vertragsschluss zu vereinbaren. Weitere Teilzahlungen können abhängig vom Projektfortschritt vereinbart werden.
(3) Laufende monatliche Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zum ersten Werktag des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr können Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB anfallen.
(5) Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist FokusWerke nach vorheriger Ankündigung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein berechtigtes Leistungsverweigerungsrecht zusteht.
(6) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Website-Projekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten.
(2) Laufende Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträge haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese sechs Monate.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Für die vorzeitige Kündigung von Werkverträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 648 und 648a BGB. Im Falle einer freien Kündigung durch den Kunden ist FokusWerke berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zu verlangen.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail.
(7) Die Kündigung eines laufenden Betreuungsvertrags führt nicht automatisch zur Kündigung gesonderter Verträge zwischen dem Kunden und Drittanbietern, insbesondere Hosting- oder Domainanbietern.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, FokusWerke sämtliche für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Texte und Unternehmensinformationen
- Logos, Bilder und sonstige Medien
- Kontaktdaten und Angaben zum Unternehmen
- Erforderliche Zugangsdaten zu Hosting- und Domainkonten
- Gewünschte Inhalte, Funktionen und Designvorgaben
- Rechtlich erforderliche Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung
(2) Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
(4) Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Fertigstellungstermine führen.
(5) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, projektbezogene Entscheidungen und Freigaben zu erteilen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(7) Soweit FokusWerke auf bestehende Systeme oder Websites des Kunden zugreift, ist vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Datensicherung sicherzustellen. Verantwortlichkeiten für die Durchführung werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
§ 8 Projektablauf, Korrekturen und Abnahme
(1) Der Projektablauf sowie gegebenenfalls vorgesehene Meilensteine ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
(2) FokusWerke erstellt die vereinbarte Website auf Grundlage der abgestimmten Anforderungen und der durch den Kunden bereitgestellten Informationen.
(3) Der Umfang enthaltener Designanpassungen und Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von Änderungen.
(4) Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Konzepten, Designs oder Funktionsumfängen können gesondert vergütet werden, sofern sie nicht zur Beseitigung eines Mangels erforderlich sind.
(5) Nach Fertigstellung eines abnahmefähigen Werks stellt FokusWerke dieses dem Kunden zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß erstellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(7) Setzt FokusWerke dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion gemäß § 640 Abs. 2 BGB.
(8) Festgestellte Mängel werden entsprechend den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen behandelt.
(9) Nach erfolgter Abnahme gewünschte neue Funktionen, Erweiterungen oder gestalterische Änderungen, die nicht zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, gelten als gesonderte
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) FokusWerke behält sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an selbst erstellten Konzepten, Designs, Grafiken, Texten, Programmcodes und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und von FokusWerke entsprechend lizenzierbaren Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weiterveräußerung, isolierte Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit hierfür urheberrechtlich eine Zustimmung erforderlich ist.
(4) Rechte an Drittanbieter-Software, Website-Baukästen, Vorlagen, Plugins, Schriftarten, Bildern und sonstigen externen Komponenten richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(5) Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Designdateien, Entwicklungsdateien, Quellcodes oder sonstigen internen Arbeitsmaterialien besteht nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(6) FokusWerke darf allgemeine Methoden, Kenntnisse, Gestaltungstechniken und Erfahrungen aus der Projektarbeit für weitere Projekte nutzen, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder geschützten Rechte des Kunden verletzt werden.
(7) FokusWerke ist berechtigt, fertiggestellte und öffentlich zugängliche Projekte unter Nennung des Kundennamens als Referenz zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht widersprochen hat und keine entgegenstehenden Rechte bestehen.
§ 10 Hosting, Domains und Drittanbieter-Dienste
(1) FokusWerke kann bei der Umsetzung von Websites externe Plattformen und Dienstleister einsetzen, insbesondere Onepage.io, Domainregistrare, Hosting-Anbieter, Analysewerkzeuge und weitere technische Dienste.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese externen Dienste nicht Bestandteil eines eigenständigen Hosting-Angebots von FokusWerke.
(3) Für Leistungen externer Anbieter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(4) FokusWerke hat keinen vollständigen Einfluss auf die technische Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung oder zukünftige Entwicklung externer Dienste.
(5) Eine durchgehende Verfügbarkeit der Website oder eine bestimmte Erreichbarkeitsquote wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Einschränkungen durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Änderungen externer Dienste können die Funktionsfähigkeit der Website beeinträchtigen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegenüber FokusWerke bleiben hiervon unberührt, soweit FokusWerke für die jeweilige Beeinträchtigung verantwortlich ist.
(7) Sofern der Kunde erforderliche Drittanbieter-Verträge selbst abschließt, ist er grundsätzlich für deren ordnungsgemäße Bezahlung und Aufrechterhaltung verantwortlich.
(8) Eine Übertragung oder Migration einer Website zu einem anderen Anbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht. Technische Beschränkungen der verwendeten Plattformen können einer vollständigen Übertragbarkeit entgegenstehen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden und vor unberechtigter Offenlegung zu schützen.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere interne Unternehmensdaten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten und nicht öffentlich bekannte technische oder wirtschaftliche Informationen.
(3) FokusWerke verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(4) Soweit FokusWerke personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(5) Der Kunde bleibt grundsätzlich für die rechtliche Prüfung und Bereitstellung seiner Website-Inhalte einschließlich Impressum und Datenschutzerklärung verantwortlich, sofern deren Erstellung oder rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung ist.
(6) Die technische Einbindung eines Cookie-Banners, eines Tracking-Tools oder anderer datenschutzrelevanter Funktionen stellt keine rechtliche Prüfung der Datenschutzkonformität durch FokusWerke dar.
(7) Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, besteht die Vertraulichkeitspflicht während der Vertragsdauer sowie für drei Jahre nach Vertragsbeendigung fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben darüber hinaus unberührt.
§ 12 Haftung
(1) FokusWerke haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart wird.
(2) FokusWerke haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) FokusWerke übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse einer Website, insbesondere:
- Eine bestimmte Anzahl an Kundenanfragen oder Verkäufen
- Bestimmte Umsätze oder Gewinne
- Bestimmte Platzierungen bei Google oder anderen Suchmaschinen
- Eine festgelegte Conversion-Rate
- Die dauerhafte technische Verfügbarkeit externer Plattformen
(6) Soweit FokusWerke nicht selbst für eine Pflichtverletzung verantwortlich ist, haftet FokusWerke nicht für Schäden, die durch rechtswidrige oder fehlerhafte Kundeninhalte, eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden oder sonstige nicht von FokusWerke zu vertretende Umstände verursacht werden.
(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FokusWerke.
§ 13 Gewährleistung und Mängel
(1) FokusWerke erbringt sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.
(2) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese AGB keine wirksamen abweichenden Regelungen enthalten.
(3) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel nach Entdeckung möglichst zeitnah und unter nachvollziehbarer Beschreibung an FokusWerke zu melden. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine verspätete Meldung nicht automatisch ausgeschlossen.
(4) Bei berechtigten Mängeln ist FokusWerke berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei fehlgeschlagener, verweigerter oder unzumutbarer Nacherfüllung bleiben unberührt.
(5) Nicht als Mangel gelten insbesondere Abweichungen, die ausschließlich auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruhen und nicht von der vereinbarten Leistung umfasst sind.
(6) Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden oder durch nicht von FokusWerke zu vertretende Einwirkungen Dritter verursacht wurden, bestehen keine Mängelansprüche gegen FokusWerke.
(7) Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine gesonderte, rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
§ 14 Freistellung und rechtliche Verantwortung
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(2) Der Kunde stellt FokusWerke von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Materialien beruhen.
(3) Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese durch die vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzung verursacht wurden.
(4) FokusWerke informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche Dritter und ermöglicht ihm, soweit rechtlich und tatsächlich zumutbar, an der Abwehr mitzuwirken.
(5) Die Freistellung gilt nicht, soweit FokusWerke selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
(6) Die Erstellung oder technische Bereitstellung einer Website beinhaltet keine rechtliche Beratung oder verbindliche Prüfung der Einhaltung sämtlicher wettbewerbsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen, sofern keine entsprechende Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen FokusWerke und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.
(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, Kempten (Allgäu).
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kempten (Allgäu), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. FokusWerke kann dem Kunden Änderungen in Textform vorschlagen.
(7) Individuelle Vereinbarungen zwischen FokusWerke und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(8) Die Überschriften der einzelnen Paragraphen dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit.
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